MEGaPhon

Vereinszeitung der Milton Erickson Gesellschaft

 Nr. 59

Ein Meilenstein für die Hypnotherapie

Artikel von

Birte Köster

für die AG-Weiterbildung von M.E.G. und DGH: Hiltrud Bierbaum-Luttermann, Wolfram Dorrmann, Helga Hüsken-Janßen, Birte Köster, Susanne Kohlhoff, Liz Lorenz-Wallacher, Silvia Meyer, Burkhard Peter, Dirk Revenstorf, Maria Schnell

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Die Anerkennung der „Klinischen Hypnose/Hypnotherapie“ als Bereichsweiterbildung

Mit der Entscheidung des Deutschen Psychotherapeutentages zur Einführung einer Bereichsweiterbildung „Klinische Hypnose/Hypnotherapie“ am 09.05.2026 in Travemünde ist ein bedeutender berufspolitischer Schritt gelungen. Nach jahrelangen Bemühungen erhält die Hypnotherapie erstmals die Perspektive einer offiziell geregelten, kammerrechtlich anerkannten Zusatzqualifikation innerhalb der Psychotherapie.

Der Beschluss stellt nicht nur einen Erfolg für die beteiligten Fachgesellschaften dar, sondern markiert zugleich eine deutliche Aufwertung hypnotherapeutischer Methoden innerhalb der psychotherapeutischen Versorgung.

Ein langer Prozess

Nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetztes 1999 wurden die damals etablierten Psychotherapieverfahren VT, PA und TP per „Großvaterregelung“ anerkannt und zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen zugelassen. Für die Zulassung weiterer psychotherapeutischer Ansätze wurde deren wissenschaftliche Anerkennung als erster Schritt gefordert. Bereits vor 20 Jahren hat Dirk Revenstorf mit Hilfe von Kolleg*innen eine „Expertise zur Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz des Psychotherapieverfahrens Hypnotherapie“ beim Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie eingereicht (Revenstorf, 2006). Dies führte zu einer indikationsspezifischen wissenschaftlichen Anerkennung von Hypnotherapie (WBP, 2006). Für die Anerkennung als allgemeines psychotherapeutisches Verfahren, in dem auch formal ausgebildet werden kann, reichte die Studienlage (genügend RCT-Studien und Meta-Analysen) jedoch nicht aus.  

In Zusammenarbeit mit dem Fachanwalt und Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer, Prof. Dr. Martin Stellpflug, begann bereits vor über 20 Jahren die Suche nach Möglichkeiten, über einen Titelschutz für approbierte Therapeut*innen den Schutz der Patient*innen zu gewährleisten. Der resultierende, langwierige Austausch mit den Landespsychotherapeutenkammern zeigte vor allem die starken Vorbehalte gegen Hypnose und Hypnotherapie, die über die Jahre viel Aufklärungsarbeit erforderten. 2021 reichten Vertreter*innen von M.E.G. und DGH zeitgleich bei allen Landespsychotherapeutenkammern einen Antrag auf Anerkennung einer kammerzertifizierten Weiterbildung für Hypnotherapie ein. Zunächst blieb eine Rückmeldung jedoch aus. Im weiteren Verlauf wurde klar, dass die Entscheidung nicht allein auf Landesebene getroffen werden konnte, sondern eine bundesweite Abstimmung erforderlich war. Der Antrag wurde deshalb zusätzlich bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eingereicht.

Dies hatte zur Folge, dass die BPtK zu einem Round-Table-Gespräch einlud, um den Antragsteller*innen die Möglichkeit zu bieten, ihre Beweggründe darzulegen und fachlich zu begründen.

Auf dem 45. Deutschen Psychotherapeutentag im November 2024 wurde schließlich entschieden, dass die Weiterbildungskommission der BPtK einen offiziellen Entwurf für die Bereichsweiterbildung „Klinische Hypnose/Hypnotherapie“ vorbereiten soll. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen von M.E.G. und DGH erarbeitete einen entsprechenden Vorschlag, der zunächst von der Weiterbildungskommission der BPtK und in einem weiteren Schritt von den Landespsychotherapeutenkammern gesichtet, kommentiert und zur erneuten Bearbeitung zurückgereicht wurde. Ein intensiver Prozess, bis es im Mai 2026 auf dem 48. Deutschen Psychotherapeutentag zur Abstimmung kommen konnte. 

Abstimmungsergebnis 

Mit dem Ergebnis – 94% der Delegierten haben den Antrag befürwortet – hat in den Reihen von M.E.G. und DGH niemand gerechnet. 

Bedeutung der Anerkennung

Die Einführung einer Bereichsweiterbildung hat mehrere weitreichende Konsequenzen:

  • Qualitätssicherung und Patient*innenschutz

Mit der Anerkennung werden verbindliche Standards für Weiterbildung und Anwendung hypnotherapeutischer Methoden und Techniken geschaffen. Für Patient*innen wird transparenter, welche Therapeut*innen über eine fundierte klinische Qualifikation verfügen. Die Regelung ermöglicht eine deutlichere Abgrenzung gegenüber nicht ausreichend qualifizierten oder unseriösen Anwender*innen.

  • Aufwertung der Hypnotherapie

Bislang wird Hypnose im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als „übendes Verfahren“ beziehungsweise Entspannungsverfahren geführt. Diese Einordnung bildet allerdings nur einen kleinen Teil moderner hypnotherapeutischer Arbeit ab.

Die Anerkennung als Bereichsweiterbildung macht deutlich, dass Hypnotherapie

  • ein komplexes psychotherapeutisches Methodenrepertoire umfasst,

  • evidenzbasiert eingesetzt wird,

  • und integrativer Bestandteil therapeutischer Prozesse sein kann.

Langfristig könnte dies somit neue Argumente für eine angemessenere gesundheitspolitische und vergütungsrechtliche Bewertung liefern.

  • Sichtbarkeit innerhalb der Profession

Darüber hinaus stärkt die Entscheidung die öffentliche und fachinterne Wahrnehmung der Hypnotherapie als seriöse, wissenschaftlich fundierte Zusatzqualifikation. Die Möglichkeit, künftig eine geschützte Zusatzbezeichnung zu führen, dürfte wesentlich zur Professionalisierung beitragen.

Gruppenfoto nach Abstimmung

Wie geht es nun weiter?

Mit dem positiven Beschluss beginnt nun die konkrete Umsetzung in den Landespsychotherapeutenkammern. Die Landeskammern stimmen über die Aufnahme in die Weiterbildungsordnung ab. Eine positive Entscheidung hierzu lag bei Redaktionsschluss bereits für die Landeskammern Bayern und Bremen vor. 

Von besonderer Bedeutung wird die Frage sein, wie bereits bestehende Zertifikate von M.E.G. und DGH anerkannt werden können. Viele erfahrene Hypnotherapeut*innen verfügen bereits seit Jahren über umfangreiche Qualifikationen, die nun in angemessener Weise berücksichtigt werden sollen.

Im Sinne einer Gleichbehandlung wird nun selbstverständlich auch die Umsetzung einer anerkannten ärztlichen Weiterbildung angestrebt.  

Fazit

Die Anerkennung der „Klinischen Hypnose/Hypnotherapie“ als Bereichsweiterbildung stellt einen der wichtigsten berufspolitischen Entwicklungsschritte für die Hypnotherapie im deutschsprachigen Raum dar.

Sie stärkt nicht nur Qualitätsstandards und Patient*innenschutz, sondern trägt auch wesentlich dazu bei, Hypnotherapie innerhalb der Psychotherapie sichtbarer und fachlich klarer verortbar zu machen.

Nach vielen Jahren intensiver berufspolitischer Arbeit ist damit ein Ziel erreichbar geworden, das lange Zeit kaum realistisch erschien: Die offizielle Anerkennung hypnotherapeutischer Kompetenz als qualitätsgesicherte klinische Weiterbildung.

Referenzen: 

Revenstorf, D. (2006). Expertise zur Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz des Psychotherapieverfahrens Hypnotherapie entsprechend den Kriterien des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie. Hypnose-ZHH1(1+2), 7–164.

WBP Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG. (2006). Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Hypnotherapie. Hypnose-ZHH1(1+2), 165–172.