Nr. 57
Ethikrichtlinie der M.E.G. verabschiedet
Artikel von
Reinhard Weber
Die Mitglieder der M.E.G. sind grundsätzlich den Ethikrichtlinien ihrer Kammern bzw. Berufsverbände verpflichtet. Außerdem gelten für die M.E.G. und ihre Mitglieder auch die Richtlinien der European Society of Hypnosis (ESH) sowie der International Society of Hypnosis (ISH).
Darüber hinausgehend hat die M.E.G. beschlossen, sowohl einen ständigen Ethikbeirat einzurichten als auch eine eigene Ethikrichtlinie zu erstellen. Diese soll die Besonderheiten der Hypnotherapie im Umgang mit KlientInnen und mit WeiterbildungsteilnehmerInnen sowie bei Demonstrationen in Seminaren und Tagungen genauer abbilden, als es in den genannten Richtlinien der Fall ist.
Wir gehen dabei davon aus, dass Hypnotherapie gegenüber anderen Verfahren einen erhöhten Schutz der KlientInnen erfordert, weil sie den unbewussten Zugang fördert und Situationen mit einer besonderen Intensität und Vulnerabilität der KlientInnen herstellt. HypnotherapeutInnen tragen dadurch eine besondere Verantwortung, die in der Ethikrichtlinie abgebildet wird.
Im Weiterbildungskontext sind für die M.E.G. Demonstrationen und Übungshypnosen unerlässlich, um die konkrete Anwendung der Hypnotherapie zu erlernen und einzuüben. Daher muss sich jede/r WeiterbildungsteilnehmerIn grundsätzlich in den verschiedenen Rollen dazu bereitfinden. Gleichzeitig entstehen so sensible Situationen, die einen besonderen Schutz der TeilnehmerInnen erfordert. Dies gilt auch für Demonstrationen auf den Tagungen der M.E.G.. Die Richtlinie nimmt daher auch dazu Stellung.
Außerdem befasst sie sich kurz mit unterschiedlichen Aspekten der Anwendung von hypnotherapeutischen Methoden in Beratung, Wissenschaft und Forschung.
Die Ethikrichtlinie ist gültig für alle Mitglieder und MitarbeiterInnen der M.E.G. sowie für alle InhaberInnen eines der Zertifikate der M.E.G.. Sie gilt zudem für TagungsteilnehmerInnen und ReferentInnen der M.E.G.-Tagungen.
Bei Fragestellungen zur ethischen Anwendung hypnotherapeutischer Methoden im Rahmen der M.E.G. oder entsprechenden Beschwerden kann sich jede/r Betroffene über die Geschäftsstelle der M.E.G. in München an den Ethikbeirat der M.E.G. wenden. Dessen Aufgabe ist es, die entsprechenden Fragen zu klären und bei Bedarf eine Entscheidungsvorlage für den Vorstand der M.E.G. zu erarbeiten. Alle von der Ethikrichtlinie betroffenen Personen sind dem Ethikbeirat hierzu auskunftspflichtig. In die Satzung der M.E.G. wurden die Voraussetzungen für die Arbeit des Ethikbeirats bereits vor zwei Jahren aufgenommen.
In den Ethikbeirat berufen hat der Vorstand Reinhard Weber (Vorsitz), Dr. Elsbeth Freudenfeld und Liz Lorenz-Wallacher, die bei Bedarf Herrn Rechtsanwalt Michael Schreiner hinzuziehen, der mit seiner Expertise bereits an der Erstellung der Ethikrichtlinie beteiligt war.